Selbstverletzendes Verhalten (SVV) wird definiert als freiwillige, direkte Zerstörung oder Veränderung des Körpergewebes ohne suizidale Absicht. Dieses Verhalten ist sozial nicht akzeptiert, direkt und repetitiv; es führt meist zu kleinen oder moderaten Schädigungen.
Deutsche Version von Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverletzendes_Verhalten
Wir übernehmen für unsere Zwecke diese einfache Definition der Wikipedia, der nichts Wesentliches hinzufügen ist. Erklärungsbedürftig mag die Einschränkung „ohne suizidale Absicht“ sein. Gibt es keinen, der sich verletzt, der sich auch umbringen möchte? Nein, so ist das nicht gemeint. Der Artikel übernimmt die psychiatrische Definition eines Krankheitsbildes in Abgrenzung von anderen. Wer sich umbringen möchte, unterfällt einem anderen psychiatrischen Krankheitsbild und seine Handlungen mit der Absicht, sich zu töten, sind eben daher nicht als Selbstverletzung zu diagnostizieren.
Offen lassen wir, ob das weitere Kriterium des Artikels auf mindestens fünf Anlässe pro Jahr so zweckmässig ist. Denn sie wirft die Frage auf, was denn vier Akte des gleichen Verhaltens im selben Jahr, also z.B. mit zwei Monaten Abstand voneinander sein sollen. Dabei handelt es sich eigentlich um keine logische Begriffsdefinition, sondern um eine der vielen willkürlichen Entscheidungen von Psychiatern darüber, was „normal“ und was „krank“ ist. Gemeint ist wohl: wer sich alle zwei Monate mit einer Rasierklinge schneidet, soll „normal“ sein, wer dies noch einmal mehr tut, „krank“. Ob das richtig oder falsch ist, beurteilt dieser Blog nicht, er setzt keine andere Grenze zwischen „normal“ und „krank“. Mit Werturteilen über „Normalität“ und „Krankhaftigkeit“ befasst sich diese Seite generell nicht, weshalb uns diese Definition nicht interessieren muss.
Selbstverletzung hat keinen eigenen Diagnoseschlüssel als Krankheit bzw. Störung. Wer zum Psychiater oder Psychologen geht und Selbstverletzung als sein Problem benennt, wird daher i.d.R. weiter ausgefragt. Ziel ist dann relativ geradewegs die Zuteilung der Diagnose „F60.3 Emotional-instabile Störung vom Typ Borderline“.
Die Problematik der „richtigen“ Diagnose ist in einem anderen Artikel am Ende dieses Kapitels ausgeführt.
Verletzen sich nur Mädchen selbst?
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Was hat Selbstverletzung mit Drogensucht zu tun?